Ungetrübter Urlaubs- und Reisespaß ist auch eine Frage der richtigen Versicherung. Dazu gehören zum Beispiel ein Schutzbrief für das Auto und seine Insassen, die Vorsorge für den Krankheitsfall, der Ersatz von Reisegepäck und Schutz für den Fall, dass eine teure Reise kurzfristig abgesagt werden muss.
Wer ins außereuropäische Ausland reisen will, muss seine Autoversicherungen vor Urlaubsantritt entsprechend erweitern lassen. Der Schutzbrief und die Verkehrsrechtsschutz-Police helfen im Unterschied dazu auch in den außereuropäischen Mittelmeerstaaten. Die kostenlose Grüne Karte der Autoversicherer sollte bei den Reiseunterlagen nicht fehlen.
Kosten, die bei Pannen, Unfall, Fahrzeugdiebstahl, Totalschaden sowie Verletzung, Krankheit oder Tod des Fahrers entstehen, übernimmt der Schutzbrief. Über einen 24-Stunden-Notruf kann die erforderliche Hilfe auch im Ausland angefordert werden.
Wer Angst vor juristischen Auseinandersetzungen im Ausland hat, kann für die Zeit des Urlaubs eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Die Police gilt in Europa und den Mittelmeer-Anrainern.
Eine so genannte "Mallorca-Police" ist für alle empfehlenswert, die im Urlaub vom eigenen Auto auf einen Mietwagen umsteigen wollen. Die Versicherungssummen dieser Fahrzeuge sind im Ausland zuweilen gefährlich niedrig.
Unentbehrlich für alle gesetzlich Krankenversicherten ist eine private Auslandsreise-Reisekrankenversicherung. Denn in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialhilfeabkommen geschlossen hat, gibt es grundsätzlich keine Kostenerstattung.
Den Abschluss einer Reisegepäckversicherung sollte sich jeder überlegen, der mit kostspieligem Gepäck unterwegs ist. Das Reisegepäck ist auch im abgeschlossenen Auto versichert. Die Gepäckversicherung wird oft im Rahmen von Versicherungspaketen für die Reise verkauft.
Nützlich für teure Pauschalreisen und für den Urlaub mit kleinen Kindern ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese Versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel wegen einer unvorhergesehenen Erkrankung oder wegen des Todes eines nahen Verwandten, nicht angetreten werden kann.
Tipp:
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Urlaubsreise mit dem Auto sind im Internet unter http://www.versicherung-und-verkehr.de zu finden.
|