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Wer heute bereits im wohlverdienten Ruhestand ist, hat oftmals nur kleine Sorgen. Früher konnte man sich noch auf die Rente von Vater Staat verlassen. Dies hat sich dramatisch verändert. Viele Menschen fürchten sich heute vor einem Alter in Armut. Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner finanzieren, wir werden immer älter und immer weniger Kinder werden geboren, die die wachsende Anzahl älterer Menschen später stützen könnten. Private Altersvorsorge war daher noch nie so wichtig wie heute.
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Mit dem Alterseinkünftegesetz, das allein lebenslange Renten als Altersvorsorge definiert, gewinnt die private Rentenversicherung eine immer größere Bedeutung. Sie garantiert bei Fälligkeit eine lebenslange monatliche Rente, egal, wie alt der Kunde wird. Eine private Rentenversicherung enthält keinen Todesfallschutz und eignet sich vor allem für alle diejenigen, die niemanden zu versorgen haben.
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Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente sieht das Alterseinkünftegesetz eine private kapitalgedeckte Basisrente vor. Diese neue, staatlich geförderte Leibrentenversicherung ähnelt der gesetzlichen Rente und kann freiwillig bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden.
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Seit Januar 2002 können jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung und seine Angehörigen mit einer besonderen staatlichen Förderung sparen. Diese Förderung besteht aus einer direkten Zulage und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuer. Lohnend ist diese Zusatzversorgung vor allem für kinderreiche Familien mit kleinem Einkommen.
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Der Vorsorgeklassiker bietet doppelte Sicherheit. Die Kapitallebensversicherung verbindet die Absicherung für den Todesfall mit der Altersvorsorge. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, so erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme plus Überschussanteile. Erlebt er den Ablauf seiner Versicherung, erhält er die Versicherungsleistung inklusive Überschussanteile ausbezahlt.
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Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen können auch als fondsgebundene Versicherungen abgeschlossen werden. Dabei werden die Beiträge nicht im sicherheitsorientierten Deckungsstock des Lebensversicherers, sondern in Investmentfonds angelegt. Wie hoch die spätere Auszahlung sein wird, richtet sich nach der aktuellen Situation an der Börse.
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Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko für die Hinterbliebenen finanziell abgesichert werden. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Angehörigen ausgezahlt. Empfehlenswert ist die Risikolebensversicherung auch für Immobilienbesitzer, die ihre Angehörigen für den Fall ihres Todes von Hypothekenlasten freistellen wollen.
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Jeder fünfte Arbeitnehmer scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen. Die Ursachen dafür sind weniger Unfälle, sondern meist schwere körperliche oder seelische Erkrankungen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz, auf den vor allem junge Berufstätige nicht verzichten sollten. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann die Versorgungslücken im Ernstfall keinesfalls schließen.
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