Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko für die Hinterbliebenen finanziell abgesichert werden. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Angehörigen ausgezahlt. Empfehlenswert ist die Risikolebensversicherung auch für Immobilienbesitzer, die ihre Angehörigen für den Fall ihres Todes von Hypothekenlasten freistellen wollen.
Die Risikolebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für geringe Beiträge. Selbst dann, wenn der Versicherte bereits nach Zahlung des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen den vollen Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Erlebt der Versicherte den Ablauf des Vertrages, gibt es keine Auszahlung. Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung für junge Familien, die einen hohen Risikoschutz benötigen.
Varianten
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme bietet sich für die finanzielle Absicherung von Darlehen mit laufender Tilgung an. Die Versicherungssumme passt sich hier stets der verbliebenen Restdarlehenssumme an. Es werden daher nicht mehr Beiträge gezahlt als zur Darlehensabsicherung nötig.
Umtauschrecht
Eine Risikolebensversicherung kann nach Vereinbarung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgetauscht werden.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine Risikolebensversicherung kann ebenso wie eine Kapital- oder Rentenversicherung problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder einer Unfallversicherung kombiniert werden.
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