Zurück Links Impressum
Kapitallebensversicherung

Der Vorsorgeklassiker bietet doppelte Sicherheit. Die Kapitallebensversicherung verbindet die Absicherung für den Todesfall mit der Altersvorsorge. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, so erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme plus Überschussanteile. Erlebt er den Ablauf seiner Versicherung, erhält er die Versicherungsleistung inklusive Überschussanteile ausbezahlt.

Je länger in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt wird, desto höher ist am Schluss die Versicherungsleistung. Die Kapitallebensversicherung eignet sich vor allem für diejenigen, die neben der Hinterbliebenenvorsorge Wert auf eine sichere Altersvorsorge mit stabiler Rendite legen. Bei Vertragsabschluss wird eine bestimmte Auszahlungssumme vereinbart. Der Versicherer garantiert eine Mindestverzinsung der eingezahlten Sparanteile von derzeit 2,75 Prozent - und zwar für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Für den Versicherten bedeutet diese Garantie zusätzliche Sicherheit, denn der Versicherer nimmt ihm das Kapitalmarktrisiko ab. Der Kunde ist somit davor geschützt, dass sein langfristig Erspartes beispielsweise durch Kursverluste zunichte gemacht wird.

Neue Steuerregeln

Die Auszahlung aus Kapitallebensversicherungen ist für neue Abschlüsse seit dem 1. Januar 2005 grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar mit der Hälfte der erwirtschafteten Kapitalerträge. Die Erträge errechnen sich aus der Differenz zwischen der Beitragssumme und der Auszahlung. Voraussetzung für die hälftige Besteuerung der Erträge: Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre und wenigstens bis zum 60. Lebensjahr laufen. Bis zum 31.12.2004 abgeschlossene Verträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Varianten

Bei der Kapitallebensversicherung auf verbundene Leben können mehrere Personen gleichzeitig über einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert werden. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dabei entweder zum vereinbarten Vertragsablauf fällig oder aber zu dem Zeitpunkt, an dem eine der versicherten Personen stirbt. Interessant ist diese Form der Lebensversicherung für Partner, die für den Todesfall des anderen vorsorgen wollen, etwa kinderlose Ehepaare oder Geschäftspartner.

Die Ausbildungsversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung mit kürzerer Laufzeit. Sie sichert die schulische bzw. berufliche Ausbildung der Kinder ab. Der Versicherungsvertrag wird auf das Leben desjenigen abgeschlossen, der die Beiträge aufbringt, zum Beispiel Mutter, Vater oder die Paten. Wenn der Versicherte während der Laufzeit verstirbt, übernimmt die Versicherung die weitere Beitragszahlung. Das Kind erhält die versicherte Leistung inklusive Überschussanteile zum vereinbarten Ablauftermin.

Kapitallebensversicherungen können mit Zusatzbausteinen kombiniert werden, etwa mit einem Berufsunfähigkeitszusatz oder einer Unfallversicherung.

Tipps

Wer soll die Versicherungssumme im Falle des Todes erhalten? Die Bedeutung dieser Frage wird immer wieder unterschätzt. Regelt man das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wird aber das Bezugsrecht unwiderruflich eingeräumt, kann man es später nur noch mit Zustimmung der eingetragenen Person ändern.

Werden im Versicherungsantrag Gesundheitsfragen gestellt, sind diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Wer hier schummelt, riskiert im Schadenfall seinen Versicherungsschutz. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest aber ein Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.

Wichtig ist es, eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme zu vereinbaren. Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können.